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Waffenbefürwortung durch den SSC (Geschäftsordnung § 7/1 Zusatz 1/09)
Voraussetzung für Neumitglieder: ð mindestens 1 Jahr Mitgliedschaft im Verein ð Nachweis der Teilnahme am Training mindesten 18 Trainingseinheiten im Jahr ð Leistungsnachweis (BDS Scheibe, Entfernung 15 Meter, 20 Schuss, 4 Gruppen, 120 Treffer = 60%)ð Nachweis der Sachkundeprüfung lt. § 7 WaffG ð Teilnahme an der Vereinsmeisterschaft ð Besitz der Sportordnung des Verbandes (mit dem Antrag vorzulegen)
Voraussetzung für Altmitglieder: (für Kurzwaffen, Halbautomaten und Vorderschaftsrepetierer) ð Nachweis der Teilnahme am Training: mindestens 18 Trainingseinheiten im Jahr ð Teilnahme an der Vereinsmeisterschaft NEU ð Teilnahme: DSU - Ligarunde ( von Oktober bis März ) und DSU - Pokalschießen
Ohne regelmäßige Teilnahme am TrainingOhne Teilnahme an den vorgeschriebenen Wettbewerbenè keine Befürwortung
Der Nachweis der Teilnahme wird in der Vereins-Schießkladde dokumentiert. Achtet deshalb darauf, dass Ihr vor dem Schiessen Euren Clubausweis beim Schießwart abgebt.
Gleichzeitig muß jeder Schütze darauf achten, daß sein Schießbuch auf dem neuesten Stand ist! Verschärfung der Prüfung des Bedürfnisses (Waffenrechtsänderung 2009) Mit der Änderung des § 4 Absatz 4 WaffG wird – über die einmalige verpflichtende Überprüfung nach drei Jahren hinaus der Behörde das Ermessen eingeräumt, das Fortbestehen des Bedürfnisses auch fortlaufend prüfen zu können.
Das Präsidium
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