I P S C Lizenznachweis
Wie bereits zu Jahresbeginn 2004 avisiert,
ist ab 2004 die Erneuerung der IPSC Travel Card zugunsten eines permanenten
IPSC-Lizenzeinklebers im BDS-Sportpass weggefallen.
Damit wird zukünftig gewährleistet, dass jeder Matchorganisator die 3 zum
IPSC-Schießen unabdingbaren Nachweise auf einen Blick überprüfen kann:
(1) IPSC-Lizenz (SuRT abgelegt)
(2) BDS-Mitgliedschaft und Identität des Teilnehmers (Sportpass mit Lichtbild)
(3) Gültiger Versicherungsnachweis (aktuelle Jahresmarke im Heft, d.h. konkret:
Vorjahresmarke gilt maximal bis 31.03. des aktuellen Jahres!)
Einen Start bei IPSC-Matches
OHNE diesen Nachweis wird es zukünftig nicht geben.
Die IPSC hat alle Regionen darauf hingewiesen, dass Level III (und höhere)
Matchsanktionierungen durch den nachgewiesenen Start von Nicht-IPSC-Mitgliedern
aberkannt werden können.
Anforderung des Lizenzeinklebers
Anspruch auf einen Lizenzeinkleber (und damit eine aktuelle IPSC-Lizenz) hat
(1) jeder Neu-Absolvent eines
Sicherheits- und Regeltests (SuRT). In diesem Fall wird der Einkleber direkt vom
Prüfer in den Sportpass eingeklebt und die Nummer und Daten des Prüflings an den
Bundesverband übermittelt,
(2) jeder Besitzer einer IPSC Travel Card (die seit 1998 beantragt werden musste
und nach Registrierung des Lizenzinhabers vom Bundesverband ausgegeben wurde)
Keinen Anspruch auf einen Lizenzeinkleber haben Personen, die entweder
(1) niemals einen IPSC-SuRT
(Kurzwaffe) abgelegt haben, oder
(2) nach Absolvierung eines SuRT in der Folgezeit nie eine IPSC.Lizenz beantragt
haben,
(3) Letzteres schließt solche Fälle ein, die zwar einen SuRT-Eintrag im
BDS-Sportpass haben, aber deren erfolgreiche Teilnahme am SuRT dem Bundesverband
(aus welchen merkwürdigen Gründen auch immer) nie bekannt gegeben wurde.
Das ist keine Schikane, sondern eine nötige Maßnahme, um den so wichtigen hohen Sicherheitsstandard beim deutschen IPSC aufrecht zu erhalten. Einmal gibt es nach unserer Kenntnis in Sportpässen Einträge von SuRTs, die nachweisbar nicht stattgefunden haben, außerdem hat das IPSC-Regelwerk sich seit Beginn unserer Erfassung zentraler Lizenznachweise (Travel Card ab 1998, Lizenzeinkleber seit 2004) mehrfach grundlegend geändert, so dass wir nicht davon ausgehen können, dass Personen ohne aktuellen Lizenznachweis die aktuell erforderlichen Sicherheits- und Regelkenntnisse besitzen. In den meisten Fällen wird ohnehin die Berechtigung zum IPSC-Schießen dadurch entfallen sein, dass die in der GROI-Geschäftsordnung geforderten 4 sanktionierten Matches in den ersten 2 Jahren nicht belegt werden.
Alle IPSC-Schützen, die ihren Lizenzeinkleber
nicht direkt vom SuRT-Prüfer erhalten haben, sind aufgefordert, wie in der
Vergangenheit bei der Travel Card, anliegendes
Anforderungsformular
sorgfältig und leserlich (Bitte Computer oder Maschine!!!) auszufüllen und an
die BDS-Geschäftsstelle (Adresse auf dem Vordruck) zu senden.
Er erhält dann (nach einer angemessenen Bearbeitungszeit) den
IPSC-Lizenzeinkleber per Post und klebt ihn in seinen Sportpass (unter
"Eintragung offizieller Lizenzen").
Der Lizenzeinkleber ist 4-farbig, weitgehend fälschungssicher (gestanzt) und mit
der IPSC-Nummer des Schützen bedruckt.
Vereine oder Gruppen von Schützen können die neuen Lizenzeinkleber gemeinsam zum
Versand an eine Adresse beantragen. Wichtig ist dabei aber, dass JEDER
Schütze einen eigenen, separaten Anforderungsbogen ausfüllt und unterschreibt.
Geltungsdauer der bisherigen IPSC Travel Card / SuRT-Prüfereintrag im Sportpass
Die bisher verwendete IPSC
Travel Card ist ab sofort als Lizenznachweis ungültig. Inhaber einer solchen
abgelaufenen Travel Card müssen sofort den neuen Lizenzeinkleber
beantragen.
Einträge im Sporthandbuch über abgelegte SuRT Kurzwaffe oder Flinte ersetzen den
IPSC Lizenznachweis nicht. Sie können nicht als Lizenznachweis berücksichtigt
werden.
IPSC Langwaffen-(Flinte/Büchse)Zusatzlizenz und –Einkleber
Anerkannte Absolventen eines
IPSC Langwaffen-SuRT bekommen einen ZUSÄTZLICHEN Lizenzeinkleber für den
Sportpass. Dieser wird nicht durch die Bundegeschäftsstelle versandt, sondern
ausschließlich vom Bundessportleiter nach Eingang der entsprechenden
Prüfungsunterlagen von den SuRT-Prüfern erstellt und versandt.
Teilnahme an Langwaffen-SuRT und Ausstellung der LW-Lizenz erfordern zwingend
Vorliegen der IPSC Basis-(Kurzwaffen)Lizenz
Alternativer IPSC-Sicherheits- und Regeltest Langwaffe ab 01.01.2006
Antragsformular für den IPSC KW-Lizenzeinklebers: hier
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Fritz Gepperth (RD Germany) |
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Jürgen Tegge (BSPL IPSC) |
Ulrich Henkens (stellvertr. BSPL IPSC) |