I P S C Lizenznachweis

Wie bereits zu Jahresbeginn 2004 avisiert, ist ab 2004 die Erneuerung der IPSC Travel Card zugunsten eines permanenten IPSC-Lizenzeinklebers im BDS-Sportpass weggefallen.
Damit wird zukünftig gewährleistet, dass jeder Matchorganisator die 3 zum IPSC-Schießen unabdingbaren Nachweise auf einen Blick überprüfen kann:

(1) IPSC-Lizenz (SuRT abgelegt)
(2) BDS-Mitgliedschaft und Identität des Teilnehmers (Sportpass mit Lichtbild)
(3) Gültiger Versicherungsnachweis (aktuelle Jahresmarke im Heft, d.h. konkret: Vorjahresmarke gilt maximal bis 31.03. des aktuellen Jahres!)

Einen Start bei IPSC-Matches OHNE diesen Nachweis wird es zukünftig nicht geben.
Die IPSC hat alle Regionen darauf hingewiesen, dass Level III (und höhere) Matchsanktionierungen durch den nachgewiesenen Start von Nicht-IPSC-Mitgliedern aberkannt werden können.

Anforderung des Lizenzeinklebers

Anspruch auf einen Lizenzeinkleber (und damit eine aktuelle IPSC-Lizenz) hat

(1) jeder Neu-Absolvent eines Sicherheits- und Regeltests (SuRT). In diesem Fall wird der Einkleber direkt vom Prüfer in den Sportpass eingeklebt und die Nummer und Daten des Prüflings an den Bundesverband übermittelt,
(2) jeder Besitzer einer IPSC Travel Card (die seit 1998 beantragt werden musste und nach Registrierung des Lizenzinhabers vom Bundesverband ausgegeben wurde)

Keinen Anspruch auf einen Lizenzeinkleber haben Personen, die entweder

(1) niemals einen IPSC-SuRT (Kurzwaffe) abgelegt haben, oder
(2) nach Absolvierung eines SuRT in der Folgezeit nie eine IPSC.Lizenz beantragt haben,
(3) Letzteres schließt solche Fälle ein, die zwar einen SuRT-Eintrag im BDS-Sportpass haben, aber deren erfolgreiche Teilnahme am SuRT dem Bundesverband (aus welchen merkwürdigen Gründen auch immer) nie bekannt gegeben wurde.

Das ist keine Schikane, sondern eine nötige Maßnahme, um den so wichtigen hohen Sicherheitsstandard beim deutschen IPSC aufrecht zu erhalten. Einmal gibt es nach unserer Kenntnis in Sportpässen Einträge von SuRTs, die nachweisbar nicht stattgefunden haben, außerdem hat das IPSC-Regelwerk sich seit Beginn unserer Erfassung zentraler Lizenznachweise (Travel Card ab 1998, Lizenzeinkleber seit 2004) mehrfach grundlegend geändert, so dass wir nicht davon ausgehen können, dass Personen ohne aktuellen Lizenznachweis die aktuell erforderlichen Sicherheits- und Regelkenntnisse besitzen. In den meisten Fällen wird ohnehin die Berechtigung zum IPSC-Schießen dadurch entfallen sein, dass die in der GROI-Geschäftsordnung geforderten 4 sanktionierten Matches in den ersten 2 Jahren nicht belegt werden.

Alle IPSC-Schützen, die ihren Lizenzeinkleber nicht direkt vom SuRT-Prüfer erhalten haben, sind aufgefordert, wie in der Vergangenheit bei der Travel Card, anliegendes Anforderungsformular sorgfältig und leserlich (Bitte Computer oder Maschine!!!) auszufüllen und an die BDS-Geschäftsstelle (Adresse auf dem Vordruck) zu senden.
Er erhält dann (nach einer angemessenen Bearbeitungszeit) den IPSC-Lizenzeinkleber per Post und klebt ihn in seinen Sportpass (unter "Eintragung offizieller Lizenzen").
Der Lizenzeinkleber ist 4-farbig, weitgehend fälschungssicher (gestanzt) und mit der IPSC-Nummer des Schützen bedruckt.
Vereine oder Gruppen von Schützen können die neuen Lizenzeinkleber gemeinsam zum Versand an eine Adresse beantragen. Wichtig ist dabei aber, dass JEDER Schütze einen eigenen, separaten Anforderungsbogen ausfüllt und unterschreibt.

 Geltungsdauer der bisherigen IPSC Travel Card / SuRT-Prüfereintrag im Sportpass

Die bisher verwendete IPSC Travel Card ist ab sofort als Lizenznachweis ungültig. Inhaber einer solchen abgelaufenen Travel Card müssen sofort den neuen Lizenzeinkleber beantragen.
Einträge im Sporthandbuch über abgelegte SuRT Kurzwaffe oder Flinte ersetzen den IPSC Lizenznachweis nicht. Sie können nicht als Lizenznachweis berücksichtigt werden. 

IPSC Langwaffen-(Flinte/Büchse)Zusatzlizenz und –Einkleber

Anerkannte Absolventen eines IPSC Langwaffen-SuRT bekommen einen ZUSÄTZLICHEN Lizenzeinkleber für den Sportpass. Dieser wird nicht durch die Bundegeschäftsstelle versandt, sondern ausschließlich vom Bundessportleiter nach Eingang der entsprechenden Prüfungsunterlagen von den SuRT-Prüfern erstellt und versandt.
Teilnahme an Langwaffen-SuRT und Ausstellung der LW-Lizenz erfordern zwingend Vorliegen der IPSC Basis-(Kurzwaffen)Lizenz

 Alternativer IPSC-Sicherheits- und Regeltest Langwaffe ab 01.01.2006

Antragsformular für den IPSC KW-Lizenzeinklebers: hier 

Fritz Gepperth (RD Germany)

Jürgen Tegge (BSPL IPSC)

Ulrich Henkens (stellvertr. BSPL IPSC)