Vor nicht allzu langer Zeit wurde die dritte Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Diese zielt unter anderem auf die Verminderung der Kapazitätsgröße von Langwaffen ab, welche ab dem 01.09. in Kraft tritt. Eine Übersicht, was sich genau ändert, findet ihr unter folgendem Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/sicherheit/waffenrecht/waffenrecht-aenderung/waffenrecht-aenderung-liste.html 

Einen Indikator, ob ihr die regelmäßigen Bedürfnisüberprüfung laut der jüngsten Änderungen bestehen werdet, findet ihr im schon bald in unserem Portal im Menu “Kladde”.